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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, gelten
ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende
Vorschriften des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. In
jedem Fall sind nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil
aller Lieferverträge.
2. Liefertermin
Wir sind an keine Lieferfrist gebunden.
3. Preise
Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Ändern sich diese, z.
B. durch Schwankungen der Umrechnungskurse, durch Preisänderung unserer
Lieferanten, behalten wir uns die Berichtigung unserer Verkaufspreise vor.
Sie gelten ab unserem Lager zuzüglich der gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer, schließen jedoch Fracht, Porto und Verpackung nicht ein.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise werden per Nachnahme erhoben, wenn nicht anders vereinbart.
Der Tag der Rechnungsstellung ist für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages
maßgebend. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Mahnung
berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens in Höhe der von
uns selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen. Besteller, die in
Zahlungsverzug geraten, werden grundsätzlich nur noch gegen Nachnahme
beliefert.
5. Versand
Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des
Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die
Ware dem Spediteur oder sonst zur Versandausführung bestimmten Personen
oder Institution (Post, Bahn, Paketdienst usw.) übergeben haben.
Mindestbestellwert 25,00 € netto; unter 25,00 € netto berechnen wir einen
Kleinmengenzuschlag von 5,00 €.
6. Gewährleistung
Wir leisten Garantie dafür, daß die von uns gelieferten Artikel bezüglich
Material frei von Fehlern sind. Auf alle Artikel gilt die vom jeweiligen
Hersteller gewährleistete Garantie. Dabei ist unbedingt darauf zu achten,
daß uns in jedem Fall als Ersten Gelegenheit gegeben wird, zu den
Gewährleistungsansprüchen Stellung zu nehmen. Unsere Gewährleistung
bezieht sich immer nur auf das von uns gelieferte Teil. Materialbedingte
Maßabweichungen sind nicht Gegenstand der Garantie. Eventuelle Kosten, die
durch Werkstattausgaben und Folgeschäden entstehen, werden von uns nicht
gedeckt. Ebenso Schäden, die auf natürliche Abnützung bzw. unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Ware
verändert oder verändern läßt. Der Einbau der Teile sollte durch einen
Fachmann erfolgen.
7. Reklamationen
Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 8 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich vorzulegen. Die Versäumung
der genannten Frist schließt jegliche Ansprüche des Bestellers aus.
Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Bei Rücknahme von Waren, die
nur bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung des Lieferanten erfolgt,
trägt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang beim Lieferanten. Durch
eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung
aufgehoben. Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf
Umtausch oder Reparatur nach unserem Ermessen, beispielsweise sind
verpreßte Schläuche oder Sonderanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten erfolgen
(siehe Punkt 7). Wiedereinlagerungskosten 15% vom Verkaufspreis.
Gutschrift für Rückgaben können nur mit Neubestellungen verrechnet werden
und gelten 6 Monate.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich an den gelieferten Waren - auch in be- oder
verarbeitetem Zustand - bis zur Erfüllung aller aus den gegenseitigen
Geschäftsbedingungen herrührenden Verpflichtungen des Bestellers das
Eigentumsrecht vor. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und
Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet.
Bearbeitet der Besteller Vorbehaltswaren oder verarbeitet er diese mit
anderen Waren, so steht dem Lieferanten das Miteigentum an den neuen
Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den
anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Seine durch
Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen
Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon
jetzt auf den Lieferanten. Der Besteller wird die Sache als Verwahrer für
den Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Die ihm aus der
Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden
Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an den
Lieferer zu dessen Sicherung in Höhe sämtlicher Forderungen des
Lieferanten aus den laufenden Geschäftsbedingungen ab.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen
hat der Besteller dem Lieferanten sofort unter Übergabe der für die
Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich anzuzeigen. Die Kosten der
Intervention trägt der Besteller. Auf Verlangen des Lieferanten hat der
Besteller die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und dem Lieferer
aller zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Unterlagen und
Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Der Lieferer ist berechtigt, die
Abtretung auch selber offenzulegen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes und eines Herausgebeverlangens gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebende
Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist
Waiblingen / Stuttgart nach Wahl des Lieferanten, auch der Zahlungsort.
Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach Wahl des Lieferers
auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart. Über das
Vertragsverhältnis entscheidet Deutsches Recht. Das einheitliche
Kaufgesetz und Vertragsabschlußgesetz sind ausgeschlossen.
11. Anzuwendende Rechtsordnung
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12. Schlußbestimmung
Die Ungültigkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung
wird eine im Rahmen des Gesetzes gleichlautende Bestimmung Anwendung
finden.
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Lise-Meitner-Strasse 13
(Gewerbegebiet Schmiede, Winnenden-Hertmannsweiler)
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